Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus
Im Rahmen des 9. Tourismusgipfels hat der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) im Jahr 2005 den "Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus" unterschrieben.
Der Code of Conduct war 2000 in einer gemeinsamen Kampagne von ECPAT Deutschland (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung), UNICEF, der WTO und der Europäischen Kommission formuliert worden. Ein Jahr später unterzeichnete auch der Deutsche ReiseVerband (DRV) den Kodex, der folgende Maßnahmen vorsieht:
- Einführung einer Firmenphilosohie (Leitbild), welche sich eindeutig gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ausspricht.
- Sensibilisierung und Ausbildung der Mitarbeiter im Herkunftsland und im Zielland.
- Aufnahme von Klauseln in die Verträge mit Leistungsträgern, welche die gemeinsame Ablehnung von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern deutlich machen.
- Informationsvermittlung an die Kunden zur Sensibilisierung der Reisenden für die Thematik.
- Zusammenarbeit mit den Destinationen.
- Jährliche Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen an das Steering Committee der internationalen Nichtregierungsorganisation "The Code" mit Sitz in New York.
Offizielle Internetseiten zum Code of Conduct
Faltblatt "Kleine Seelen - Große Gefahr" von DRV und Ecpat
Internetseiten von ECPAT Deutschland
Pressemitteilung von BDF und ADV "Deutscher Luftverkehr unterstützt Kinderschutz-Aktionsplan"
