Passagiernachtflüge weiter ermöglichen
Nachtflugverbote schaden Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
Zunehmend sprechen sich Gerichte in Deutschland für die unter anderem vom Umweltbundesamt geforderten Nachtflugverbote und -beschränkungen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr an den deutschen Flughäfen aus.
Luftverkehrsunternehmen sind engagiert in Sachen Schallschutz
Ein Grund für die Verbote ist der Lärmschutz für die Anwohner. Dabei arbeitet die Luftverkehrswirtschaft seit Jahren kontinuierlich und erfolgreich daran, die Lärmbelastungen zu reduzieren indem unter anderem Dämpfer in den Flugzeugmotoren eingebaut werden. Aktuelle Studien beweisen, dass die Verkehrsflugzeuge in den vergangenen 30 Jahren um durchschnittlich 70 Prozent leiser geworden sind. Außerdem erhalten Flughafenanwohner wirkungsvolle Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster oder Lüfter, in die die Luftverkehrswirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten rund 500 Millionen Euro investiert hat.
Deutsche Ingenieure haben zudem das weltweit erste elektrische Bugrad entwickelt, das selbstständig Großraumflugzeuge auf dem Flughafen zum Startplatz und zurück zum Gate bewegen kann. Die Maschinen müssen durch den technischen Fortschritt nicht mehr durchgehend ihre Haupttriebwerke laufen lassen. Dies verhindert nicht nur viel Lärm, sondern senkt auch den Ausstoß von Schadstoffen um 17 bis 19 Prozent.
Deutschland braucht wettbewerbsfähige Betriebszeiten
Sollten die Nachtflugverbote in Deutschland auf weitere Flughäfen ausgeweitet werden, sieht der BTW große Gefahren für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrsunternehmen. Ohne wettbewerbsfähige Betriebszeiten wird Deutschland deutliche Einbußen im internationalen Luftverkehr hinnehmen müssen. Die globale Vernetzung Deutschlands würde an Qualität und Vielfalt verlieren. Interkontinentale Verbindungen brauchen flexible Airports, um die Passagiere ohne Unterbrechung und Zusatzkosten zu befördern. Für den Kunden gehen Nachtflugverbote in der Regel einher mit deutlich unattraktiveren Flugzeiten für Fernreiseziele. So besteht ohne Frage das Risiko, dass deutsche Kunden und internationale Airlines auf Flughäfen in den Nachbarstaaten ausweichen, die Nachtflüge zulassen. Einheimische Luftverkehrsunternehmen können im globalen Wettbewerb nicht bestehen, wenn sie kürzere Betriebszeiten haben als ihre Konkurrenten.
Fluglärmschutzgesetz wird immer wieder in Frage gestellt
Bei der Diskussion um Nachtflüge spielen Fluglärm und Schallschutz eine wichtige Rolle. Das im Juni 2007 in Kraft getretene novellierte Fluglärmschutzgesetz hatte einen Meilenstein im Verkehrslärmschutz dargestellt und war ein angemessener Kompromiss zwischen Flughäfen und deren benachbarten Anwohnern. Doch immer wieder wird dieser Kompromiss insbesondere von politischer Seite in Frage gestellt. So wich z.B. der vom Bundesumweltministerium 2009 vorgelegte Entwurf der Schallschutzverordnung (2. FlugLSV) bei den erlaubten Schallpegeln in flughafennahen Gebäuden zu Ungunsten der Flughäfen und Airlines vom Fluglärmschutzgesetz ab. Gemeinsam mit ADV, Barig, BDF, BDLI, BDI, BIEK, Lufthansa, dem Deutschen Verkehrsforum und der Initiative Luftverkehr für Deutschland bezog der BTW Stellung in dieser Sache. Denn nach Ansicht der Luftverkehrswirtschaft waren Anpassungen der Verordnung erforderlich. Der Verordnungsentwurf sah zwar einen Bestandsschutz hinsichtlich bereits erfolgter Lärmschutzmaßnahmen vor. Die Vorgaben für künftige Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, bei denen die Flughäfen noch keine Kosten erstattet haben, würden jedoch über die Kriterien des Fluglärmschutzes hinaus gehen. Deshalb forderten die Autoren der Stellungnahme niedrigere Dämmwerte für die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen der Flughäfen.
Auch mit fragwürdigen Studien wird die öffentliche Diskussion rund um das Thema Fluglärm immer wieder unterfüttert. So sorgte unter anderem im Frühjahr 2010 die so genannte Greiser Studie für Unruhe. Als tourismusfeindliches Spiel mit der Angst kritisierte der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft die Vermarktung und Nutzung der Studienergebnisse. Nach Ansicht des BTW stehen die Ergebnisse, nach denen nächtlicher Lärm angeblich das Risiko für Herzkreislauferkrankungen erhöht, auf wissenschaftlich wackligen Füßen. Eine frühere Studie von Prof. Eberhard Greiser zur Korrelation zwischen Fluglärmbelastung und der Verordnungshäufigkeit von Arzneimitteln war in der wissenschaftlichen Beurteilung äußerst umstritten und konnte auch in Gerichtsverfahren nicht überzeugen. Umweltbundesamt und Vertreter der Grünen nutzten die Argumente der neuen Studie trotzdem zur Untermauerung ihrer Forderungen nach verstärktem Schallschutz und einer Reduzierung der Nachtflüge an deutschen Flughäfen.
Die Luftverkehrsbranche will weiterhin ihren Beitrag dafür leisten, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland vom Tourismus und von Geschäftsreisen profitiert. Doch dafür müssen Flugzeuge auch nachts fliegen. Der Wirtschafts- und Tourismusstandort Deutschland darf nach Ansicht des BTW nicht durch eine unnötige Verlagerung des Flugverkehrs auf ausländische Flughäfen mit Nachtflugerlaubnis geschwächt werden.
- Die Branchenstellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung finden Sie hier…
- Den Flyer „Airfolg - Wie wird laut leise“ finden Sie hier…
- Maßnahmen zur Lärmminderung der Lufthansa finden Sie hier…
- 10 gute Gründe gegen ein Nachtflugverbot in Frankfurt finden Sie hier…
- Eine Übersicht der Schallschutzmaßnahmen der Berliner Flughäfen finden Sie hier…
