Ausufernde Fernsehgebühren-Belastung der Hotels stoppen
Die vom Kunden als Standard empfundenen Fernsehgeräte auf Hotelzimmern sind für die Hoteliers zu einem erheblichen Kostenfaktor geworden. Neben Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG Media erheben mittlerweile auch ausländische Fernsehsender Ansprüche. Aufgrund der europäischen Satelliten- und Kabelrichtlinie werden Hotels wesensfremd als Kabel- bzw. Sendeunternehmen eingestuft. Dabei sind Hotels keine Sendunternehmen, da sie nicht darüber entscheiden, welche Programme ausgestrahlt werden. Das Durchleiten der Signale auf die Hotelzimmer unterscheidet sich nicht vom Vorgehen in einem Mehrfamilienhaus. Die Hausbesitzer müssen allerdings anders als die Hotelbesitzer keine Gebühren für die Weiterleitung zahlen. Außerdem zahlen bereits die Kabelnetzbetreiber Gebühren für die Weiterleitung von Sendesignalen an die Verwertungsgesellschaften. Durch die Forderungen an die Hoteliers wird hier doppelt zur Kasse gebeten. In den meisten anderen EU-Staaten gibt es diese Belastung für die Hotellerie nicht.
Die Belastung der Hotels durch Gebühren für die Fernsehgeräte auf den Zimmern ist schon heute hoch und ein Ende ist nicht absehbar. Immer neue Anspruchsteller konfrontieren die Hoteliers mit ihren Forderungen. Die Unternehmer können die im Raum stehenden und immer weiter steigenden Kosten für die Serviceleistung, Fernsehgeräte auf den Zimmern anzubieten, nicht endlos kompensieren, sodass auch höhere Übernachtungspreise für die Gäste die Folge sind.
Ein Hotel ist kein Kabel- oder Sendeunternehmen. Im deutschen Urhebergesetz muss deshalb klargestellt werden, dass die Weiterleitung von Programmsignalen auf die Hotelzimmer keinen urheberrechtsrelevanten Vorgang darstellt. § 20 Abs. 1 des Gesetzes sollte um einen entsprechenden Satz ergänzt werden:
„Eine Kabelweitersendung liegt nicht vor, wenn Programmsignale über eine Hotelverteileranlage unverändert durchgeleitet werden."
