Die politischen Themen des BTW 

Reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomie und Hotellerie

Im März 2009 hatte der Europäische Rat den Weg auch für reduzierte Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie in den europäischen Mitgliedsstaaten freigemacht. Grundlage dafür war, dass der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) seinen langjährigen Widerstand in dieser Sache aufgegeben hatte.

 

MehrwertsteuerIn der Hotellerie waren reduzierte Mehrwertsteuersätze in den EU-Mitgliedsstaaten bereits seit Jahren möglich - und fanden in mehr als 20 der 29 Mitgliedsstaaten auch Anwendung. Bis auf Dänemark gewährten im Frühjahr 2009 bereits alle Anrainerstaaten Deutschlands ihrer Hotellerie reduzierte Mehrwertsteuersätze zwischen drei und zehn Prozent. Nach einem beeindruckenden, öffentlichkeitswirksamen Engagement der Gastronomen und Hoteliers wurde zumindest für die Hotellerie ein erster Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit vollzogen: Der Koalitionsvertrag und der darauf folgende Entwurf zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz sahen vor, dass die Mehrwertsteuer für Übernachtungen in Hotels und Gasthöfen auf sieben Prozent gesenkt wird. Trotz bis heute andauernder heftiger öffentlicher Diskussionen stimmten sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Gesetzentwurf zu - und halten bisher auch an ihrer Entscheidung fest. 3.700 Kilometer Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung entlang der deutschen Grenze wurden somit am 1. Januar 2010 durch das Inkrafttreten des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Übernachtungen endlich aufgehoben.

 

Der Abbau dieser Wettbewerbsverzerrung sei gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das richtige politische Signal für die von der Krise zum Teil stark betroffene deutsche Hotellerie und damit auch für den Tourismus in Deutschland, erklärte BTW-Präsident Klaus Laepple nach der Verabschiedung des Gesetzes. Der BTW rechnet damit, dass in- wie ausländische Gäste von dieser Entscheidung profitieren werden. Denn der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird den Unternehmern unter anderem Investitionen in ihre Hotels und ihren Service ermöglichen, das Preis-Leistungs-Verhältnis weiter verbessern und das Reiseziel Deutschland so noch attraktiver machen.

 

Auch wenn es im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zunächst so aussah, als ob eine Mehrwertsteuersenkung auch für die Gastronomie beschlossen werden könnte, wurde diese Hoffnung erst einmal zerstört. Die verhandelnden Parteien konnten sich nicht auf eine Steuerabsenkung in diesem Bereich einigen. Dabei gilt schon in mehr als zehn EU-Staaten auch in der Gastronomie ein verringerter Steuersatz. Unter anderem Frankreich hatte seine Mehrwertsteuer nach der Entscheidung des ECOFIN-Rates zum 1. Juli 2009 von 19,6 auf 5,5 Prozent gesenkt. Doch nicht nur im Vergleich mit den europäischen Nachbarn, sondern auch innerhalb Deutschlands besteht - gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk - eine deutliche Wettbewerbsbenachteiligung. Während das Essen im Restaurant mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt ist, werden für das belegte Brötchen zum Mitnehmen oder auch die Tiefkühlpizza aus dem Supermarkt in Deutschland nur sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Genuss, Esskultur, Geselligkeit und Gastfreundschaft werden so aus Sicht des BTW nicht gefördert.

 

Die Frage der Steuergerechtigkeit in der Gastronomie wurde also vertagt. Laut Koalitionsvertrag soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, die sich mit der Mehrwertsteuersystematik - unter anderem auch im Hinblick auf die Gastronomie beschäftigen soll.

 

Diese Überprüfung der Steuersystematik wurde im Juni 2010 auch noch einmal vom Bundesrechnungshof in einem für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag erstellten Sonderbericht angemahnt. Nach dem Willen des Bundesrechnungshofs soll der Katalog der Mehrwertsteuerermäßigungen grundlegend überarbeitet werden. Fälle, die den gesetzlichen Kriterien nicht genügen, sollten abgeschafft werden. Ermäßigungen müssten klar, nachvollziehbar und steuergerecht sein. Aus Sicht der Behörde wirkt die aktuell geltende Abgrenzung eher willkürlich, nachdem die Zusammensetzung der steuerbegünstigten Produkte in den vergangenen Jahren immer unübersichtlicher geworden sei.