Die politischen Themen des BTW 

Passagiernachtflüge weiter ermöglichen

Zunehmend sprechen sich Gerichte in Deutschland für Nachtflugverbote aus. So hat beispielsweise im August 2009 der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) entschieden, dass die Zahl der Nachtflüge in Frankfurt am Main von 17 ausgehend weiter reduziert werden muss. Die Richter hatten den Ausbau des Frankfurter Flughafens gebilligt, dabei den Spielraum für Flüge zwischen 23 und 5 Uhr aber annähernd null eingestuft. Dabei ist aus Sicht des BTW schon die aktuelle Zahl äußerst eng bemessen. Der BTW forderte deshalb auch nach dem Urteil die damals noch schwarz-rote Bundesregierung auf, die Inhalte ihres Flughafenkonzeptes Ernst zu nehmen. Regionale politische Interessen in der Rhein-Main-Region dürften dem Bekenntnis  der Bundesregierung zum Nachtflug nicht im Wege stehen. Die Regierungsmitglieder müssten dringend beweisen, dass ihr Konzept nicht bloß ein reines Lippenbekenntnis war.

 

In ihrem im Mai verabschiedeten Flughafenkonzept hatte die Bundesregierung die Notwendigkeit von Nachtflügen in Deutschland anerkannt. Auf Grund des intensiven internationalen Wettbewerbs im Luftverkehr sei die bestehende Möglichkeit, Flugbewegungen auch nachts durchführen zu können, ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die deutsche Luftverkehrsbranche, heißt es in dem Papier der CDU-SPD-Regierung. Änderungen an diesem europaweit praktizierten Verfahren seien nur im Gesamtkontext des internationalen Tourismus umsetzbar und müssten wettbewerbsneutral ausgestaltet sein, damit in Deutschland beheimatete Luftverkehrsunternehmen langfristig als Wettbewerber in diesem Verkehrssegment bestehen können. Damit teilte die Regierung wesentliche Argumente der Tourismuswirtschaft.

 

Ähnlich klar positionierte sich auch die neugewählte schwarz-gelbe Regierung im Herbst 2009 in ihrem Koalitionsvertrag. Nun muss es darum gehen, dieses Bekenntnis auch mit Leben zu füllen. Um Urteile wie das des VGH künftig zu vermeiden, fordert der BTW, dass die gesetzlichen Grundlagen endlich dahingehend klargestellt werden, dass Nachtflüge auch künftig erlaubt bleiben. Dafür muss die Regierung sich stark machen, um zu vermeiden, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb im Luftverkehr ins Hintertreffen gerät.

 

Denn Frankfurt war leider nicht das erste Beispiel für die zunehmende Tendenz der Gerichte, insbesondere Passagiernachtflüge einzuschränken und zu verbieten. Ein Grund für die Verbote ist der Lärmschutz für die Anwohner. Dabei arbeitet die Luftverkehrswirtschaft seit Jahren kontinuierlich und erfolgreich daran, die Lärmbelastungen zu reduzieren. Ohne ein Einschreiten der Gesetzgeber steht zu befürchten, dass in absehbarer Zeit nachts alle Passagierflugzeuge in Deutschland am Boden bleiben. Ohne wettbewerbsfähige Betriebszeiten wird Deutschland deutliche Einbußen im internationalen Luftverkehr hinnehmen müssen. Interkontinentale Verbindungen brauchen flexible Airports, um die Passagiere ohne Unterbrechung und Zusatzkosten zu befördern. Für den Kunden gehen Nachtflugverbote in der Regel einher mit deutlich unattraktiveren Flugzeiten für Fernreiseziele. So besteht ohne Frage das Risiko, dass deutsche Kunden auf Flughäfen in den Nachbarstaaten ausweichen, die Nachtflüge zulassen. Einheimische Fluggesellschaften können im Wettbewerb nicht bestehen, wenn sie kürzere Betriebszeiten haben als ihre Konkurrenten.

 

Die Luftverkehrsbranche will weiter hin ihren Beitrag dafür leisten, dass der  Wirtschaftsstandort Deutschland vom Tourismus und von Geschäftsreisen profitiert. Doch dafür müssen Flugzeuge auch nachts fliegen. Der Wirtschafts- und Tourismusstandort Deutschland darf nach Ansicht des BTW nicht durch eine unnötige Verlagerung des Flugverkehrs auf ausländische Flughäfen mit Nachtflugerlaubnis geschwächt werden. Deshalb hat er auch außerordentlich begrüßt, dass die hessische Landesregierung Revision gegen das Nachtflug-Urteil des VGH eingelegt hat. Denn ohne die Revision wäre das Urteil Anfang Januar 2010 rechtskräftig geworden.