Die politischen Themen des BTW 

Kundenrechte bei den Verkehrsmitteln gesetzeskonform und europaweit einheitlich umsetzen

Immer wieder wird seitens der Politik über Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz nachgedacht. Gelegentlich wird dabei auch über eine Schiedsstelle für den Luftverkehr diskutiert. Dabei sind die Passagierrechte im Luftverkehr durch internationale Abkommen, die europäische Fluggastverordnung, deren nationale Umsetzung und den Kundenservice der Unternehmen umfassend geregelt. Darüber hinaus genießen Verbraucherorientierung und die Wahrung von Fluggastrechten bei den deutschen Fluggesellschaften allerhöchste Priorität. Dies ist alleine schon logische Folge des intensiven Wettbewerbs auf dem Airlinemarkt. Denn wenn Passagiere ihre Rechte beeinträchtigt sehen oder sich schlecht behandelt fühlen, können sie für ihren nächsten Flug relativ einfach einen anderen Anbieter wählen. Ergänzend zu dieser Selbstregulierung existiert im Luftverkehr mit dem Luftfahrtbundesamt bereits eine Beschwerdestelle mit einer Gewerbeaufsichtsfunktion.

 

Die Einführung einer Schlichtungsstelle für die Luftfahrtunternehmen ist in keinem Gesetz vorgesehen und hat keine internationale Unterstützung. Zudem entbehrt diese zusätzliche Bürokratie nicht nur jeder Logik und Notwendigkeit, sondern würde auch einen unnötigen finanziellen Mehraufwand für den Luftverkehr bedeuten. Einer Branche, für die eigentlich kein Handlungsbedarf besteht, sollten nicht noch mehr Kosten auferlegt werden, als sie ohnehin schon zu schultern hat. Die Zahl der jährlich zu beobachtenden schlichtungsrelevanten Fälle ist minimal und steht in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Aufwendungen. Was die Branche benötigt, ist Vernunft in den Ansprüchen, die an sie gestellt werden. Kleine Einzelmaßnahmen und -beträge summieren sich insgesamt zu wesentlichen Hindernissen und Beträgen, die letztendlich das Ende eigentlich überlebensfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze bedeuten können.

 

Die Verkehrsunternehmen sollten darin bestärkt werden, durch verbesserten Service ihre Kunden zufriedenzustellen. Eine verpflichtende Schlichtungsstelle für den Luftverkehr ist dafür ungeeignet. Die vorhandenen Abkommen und Regelwerke sowie der Wettbewerb auf dem Airlinemarkt sorgen bereits jetzt für sehr weitreichende Passagierrechte, die es anzuwenden gilt.