Single European Sky endlich umsetzen
Bei innereuropäischen Flügen, zum Beispiel von Deutschland nach Italien oder Spanien, müssen Flugzeuge häufig deutlich weitere Wege zurücklegen als eigentlich notwendig wären. Zum Teil liegen die Umwege bei einem Drittel der Strecke. Der Grund dafür ist unter anderem eine mangelnde Abstimmung der nationalen Flugsicherungsaktivitäten und -systeme. Zahlreiche militärische Lufträume müssen umflogen werden. Seit Jahren bereits wird in Europa und auch in Deutschland über die Schaffung des so genannten Single European Sky (SES), eines einheitlichen europäischen Luftraums, diskutiert. Der BTW fordert diesen SES mit Nachdruck., denn er Sky würde direktere Flugrouten als bisher ermöglichen, die Zahl der Warteschleifen reduzieren und damit den Kerosinverbrauch, den CO2-Ausstoß, Kosten und die Reisezeiten verringern. Bis zu zwölf Prozent der vom europäischen Luftverkehr verursachten CO2-Emissionen könnten mit dem Single European Sky eingespart werden.
Auch wenn die Vorteile direkter Wege und Verbindungen auf der Hand liegen, ist bisher noch zu wenig geschehen. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats zu drei Gesetzen zur Neuregelung der Flugsicherung in Deutschland wurden 2009 zumindest einige wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Deutschland künftig am Single European Sky teilnehmen kann.
Zu den beschlossenen Regelungen zählte unter anderem eine Grundgesetzänderung mit der Luftverkehrsverwaltung neu organisiert wird. Die bisherige „bundeseigene" Verwaltung wird demnach in eine „Bundesverwaltung" überführt. Damit können nun in die weiterhin als Hoheitsaufgabe ausgestaltete Flugsicherung des Bundes auch Einrichtungen mit einbezogen werden, die nicht Eigentum des Bundes sind, was für die grenzüberschreitende Flugsicherungstätigkeit notwendig ist. Das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften konkretisiert die Änderung der Verfassung. Für die grenzüberschreitende Flugsicherung ausländischer Organisationen in Deutschland werden umfassende Rechtsgrundlagen geschaffen. Und das dritte Gesetz sieht die Errichtung eines neuen Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vor, womit eine unabhängige Instanz zur Kontrolle der Flugsicherungstätigkeit und der Einhaltung europäischer Vorgaben in Deutschland erreicht werden soll.
Dieses neue Bundesaufsichtsamt wurde am 18. September gegründet. Hürden für die europäische Zusammenarbeit bei den Kontrollen des Luftraums wurden damit beseitigt. Die von der Tourismuswirtschaft befürwortete Privatisierung der Flugsicherung wurde mit den verabschiedeten Gesetzen hingegen nicht ermöglicht. Der BTW wird sich auch in Zukunft in Berlin und Brüssel weiter für den einheitlichen europäischen Luftraum stark machen. Denn wenn Deutschland und Europa den Anspruch auf eine Führungsrolle im nachhaltigen Luftverkehr behalten wollen, ist der Single European Sky unerlässlich. Funktionale Luftraumblöcke (FABs) müssen eingerichtet werden, eine Privatisierung der Deutschen Flugsicherung ist wünschenswert. Zudem muss Deutschland seiner Forderung nach dem SES auch auf europäischer Ebene Nachdruck verleihen.
