Unerlaubte Subventionen für unwirtschaftliche Luftverkehrsverbindungen abbauen
Die Wettbewerbsbedingungen sind nicht vergleichbar, wenn einzelne Marktteilnehmer durch unerlaubte Subventionen gestützt werden. Solche Beihilfen sind leider auch in der Tourismuswirtschaft kein Fremdwort. Ein Beispiel für kostspielige und meist unsinnige Finanzhilfen sind die Subventionen für zahlreiche Regionalflughäfen in Deutschland. Auch Billigflieger, die in Deutschland nicht zu Hause sind, setzen auf Rabatte und öffentliche Zuschüsse.
Einen ersten Schritt in die richtige Richtung ist die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Flughafenkonzepts gegangen, das unter anderem auf die Beihilfe-Leitlinien der EU-Kommission verweist. Danach dürfen Flughäfen maximal drei Jahre bezuschusst werden. Anschließend sollen sie rentabel und ohne staatliche Subventionen wirtschaften. Diese Vorgaben werden in Deutschland bisher häufig missachtet. Im Jahr 2009 waren 20 Beihilfe-Verfahren gegen deutsche Flughäfen anhängig.
Subventionen für einzelne Marktteilnehmer führen zu deutlichen Verzerrungen im Wettbewerb und belasten den Steuerzahler. Nicht überlebensfähige Unternehmen werden durch Beihilfen künstlich im Markt gehalten. Prinzipiell erfolgreich wirtschaftenden Betrieben hingegen werden durch subventionierte Konkurrenten Kunden streitig gemacht. Freie und gerechte Marktwirtschaft sieht anders aus.
Um einen gerechten Wettbewerb auf gleicher Augenhöhe aller Marktteilnehmer zu gewährleisten, ist es erforderlich, Subventionen, die häufig politischen Interessen geschuldet sind, endlich abzubauen. Gerade die Subventionen für - ohne diese Finanzhilfen häufig nicht lebensfähige - Luftverkehrsverbindungen müssen dringend ein Ende haben. Deutschland sollte sich daher selbst verpflichten, auf Subventionen zu verzichten und gleichzeitig darauf drängen, dass EU-weit alle Staaten eine solche Verpflichtung einhalten.
