Ausnahmen für Reisebusse in Sachen Umweltzonen einführen
Seit in den deutschen Städten im Zuge der europäischen Feinstaubrichtlinie zunehmend Umweltzonen eingerichtet werden, sehen sich insbesondere Busreiseunternehmer massiven Herausforderungen ausgesetzt. Denn in der Regel lautet die Vorgabe, dass ab 2010 nur noch Fahrzeuge mit Motoren der jüngsten Generation, so genannte Euro IV oder Euro V-Motoren, in die Städte einfahren dürfen. Dabei handelt es sich um Motoren, die erst seit Herbst 2006 erhältlich sind. Ohne Umrüstungen oder den Kauf von neuen Fahrzeugen können die Unternehmen also keine Gäste mehr in die Innenstädte zahlreicher interessanter Städtereiseziele bringen.
Denn bereits in mehr als 30 Städten gibt es Umweltzonen - und nur wenige wie Bremen oder neuerdings auch Berlin - sehen Ausnahmen oder Übergangsregelungen für Reisebusse vor. Genau aus diesem Grund ist die Schaffung von weiteren Ausnahmeregelungen für Reisebusse in allen Städten mit Umweltzonen eine wichtige Forderung des BTW. Denn durch die zunehmende Zahl an Umweltzonen verlieren die vor 2006 erworbenen Busse mit Euro III-Motoren rapide an Wert und werden praktisch unverkäuflich. Gerade für die vielen kleinen und mittelständischen Busunternehmen könnten Investitionen in eine neue Fahrzeugflotte Existenz bedrohend sein. Und selbst wenn die Umrüstung möglich ist, handelt es sich dabei um eine teure Angelegenheit.
Folgen sind aber nicht nur für die Busunternehmen absehbar, sondern auch für Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel und Veranstaltungshallen in den Innenstädten. Denn da wahrscheinlich ist, dass nicht alle Unternehmen die finanziellen Mittel für neue Flotten oder die Umrüstung aufbringen können, sind ein Rückgang der Städtetouren sowie ein Ausweichen auf Städte ohne Umweltzonen oder auf die touristischen Angebote außerhalb der Stadtzentren absehbar. Selbst wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass das auf Umweltzonen beruhende deutsche Konzept zur Feinstaubreduzierung ungeeignet ist und einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Busunternehmen aber auch von Hotel- und Gastronomiebetrieben vor Ort darstellt.
Den Weg in die richtige Richtung hat im Jahr 2009 die Stadt Berlin eingeschlagen, indem sie im April Ausnahmeregelungen für Reisebusse beschlossen hat. Reisebusse mit dem Abgasstandard Euro III haben damit in der Hauptstadt immerhin bis zum Jahr 2012 weiter freie Fahrt. Die Busse mit der gelben Plakette, die nicht nachgerüstet werden können, erhalten bei den zuständigen Prüfstellen entsprechende Bescheinigungen, die im Bus sichtbar hinterlegt werden müssen. Nach Meinung des BTW war dies ein richtiges und wichtiges Signal für die mittelständischen Unternehmer aber auch für die Hotellerie, Gastronomie, Kultur- und Eventanbieter und den Handel in Berlin, die unter einem Wegbleiben zumindest eines Teils der zahlreichen Bustouristen zweifellos gelitten hätten.
Doch reicht diese Maßnahme noch nicht aus. Deshalb wird sich der BTW weiter dafür einsetzen, dass alle Städte mit Umweltzonen Ausnahmeregelungen schaffen, die mindestens bis 2015 gelten oder aber die Reisebusse ganz von den Umweltzonenregelungen ausnehmen.
