Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Für größere Unternehmen sind ab sofort Anträge über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds möglich. Er richtet sich an Betriebe, die in die in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllten:

  • Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  • Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro
  • Mehr als 249 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

Wählen kann man aus folgenden Unterstützungsmaßnahmen (kombinierte Anwendung möglich):

  • Standardprodukt: „Bürgschaft für Bankkredite“
  • Standardprodukt: „Stille Beteiligung bis 100 Mio. Euro“
  • Individuelle Strukturierung (bei Finanzbedarf von über 100 Mio. Euro)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist Ansprechpartner für die Unternehmen und zuständig für die Prüfung der Anträge. Weitere Informationen zu Prozedere und Bedingungen des WSF finden Sie hier…

Für kleinere Unternehmen sind weiterhin Anträge für die Überbrückungshilfe möglich.