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Wie bereits berichtet wird die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich nun darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten aussehen soll. Wichtige auch vom BTW geforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase wurden vorgenommen. So steigt die Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig stillstehen, werden künftig 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Künftig können zudem bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfe beantragen. Weitere Details zu den Neuregelungen finden Sie hier…

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.