Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Gute Nachrichten für viele Unternehmen zum Thema Überbrückungshilfe: Sie soll als „Überbrückungshilfe II“ bis Ende Juni 2021 verlängert werden. Der monatliche Höchstbetrag soll dabei von derzeit 50.000 auf 200.000 Euro Betriebskostenerstattung in der dritten Förderphase ab 1. Januar 2021 ausgeweitet werden. Das haben die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen bekannt gegeben. Auch darüber hinaus soll es weitere Verbesserungen geben, z.B. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Die Details werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen. Mehr Informationen finden Sie hier…