Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Im Eiltempo haben die Gesetzgeber die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf mit 415 zu 236 Stimmen zu. Im Anschluss nahm der Bundesrat den Entwurf an und auch Bundespräsident Steinmeier unterschrieb das Gesetz noch am selben Tag. Als mögliche Maßnahmen im Falle einer Pandemie sieht die Neuregelung unter anderem vor, den Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie Übernachtungen, von Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen zu untersagen oder zu beschränken. Auch generelle Reisebeschränkungen werden ermöglicht. Der DEHOGA-Bundesverband hatte im Vorfeld bereits sehr deutlich gemacht, dass er – sollte im Gesetz tatsächlich, wie im Entwurf vorgesehen, keine Entschädigungsregelung für die betroffenen Betriebe vorgesehen werden – Verfassungsklage einlegen wird. Denn alles andere als eine Entschädigungsleistung im Ernstfall käme einer Zwangsenteignung gleich.