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Die EU-Kommission hat den Antrag Deutschlands nach Art. 107 Abs. 2 b AEUV für die November- und Dezemberhilfe extra genehmigt. Darüber erhalten nun erstmalig auch größere Unternehmen direkte nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Kurzum: Alle, die für November und Dezember einen Anspruch auf mehr als 4 Mio. Euro haben, können nunmehr auch die von den Ministern Scholz und Altmaier zugesagten Hilfen bekommen. 

Die Auszahlungskriterien dieses Programms sind uns noch nicht bekannt, die aktuelle Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur EU-Genehmigung mit einigen weiteren Informationen finden Sie hier verlinkt...