Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) stehen laut Bundeswirtschaftsministerium. Damit können die Auszahlungen der Dezemberhilfe durch die Länder ab 1. Februar umgesetzt werden und starten.