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Nachdem die Überbrückungshilfe III Plus bis Ende des Jahres verlängert wurde, haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen jetzt auch die zugehörigen FAQ aktualisiert. Die zentralen bisherigen materiellen Regelungen der Überbrückungshilfe III Plus gelten danach unverändert weiter. 

Erstanträge und Änderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Rückwirkende Anträge für die ersten drei Phasen der Überbrückungshilfe können im Rahmen der vierten Phase nicht gestellt werden.

Aufgrund der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus von Oktober bis Dezember 2021 können Änderungsanträge zum Zwecke der Inanspruchnahme der verlängerten Förderung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für Monate im Zeitraum Juli bis September 2021 gestellt haben, der bewilligt oder teilbewilligt wurde.

Die FAQ finden Sie hier...