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Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen auf den weiteren Gesetzesweg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 wieder ermöglicht werden. Diese Pläne begrüßt der BTW sehr, sind diese Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze doch von größter Bedeutung.

Das geplante Auslaufen aller Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen zum 31. März sehen wir jedoch äußerst kritisch. Nachbesserungen in diesem Punkt sind unerlässlich, Rückwirkend zum 1. Januar müssen die Beiträge wieder zu 100 Prozent erstattet werden.

Der Bundestag muss der Verlängerung noch zustimmen, er behandelt das Gesetz in der kommenden Woche.