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Die Gaspreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen soll nun rückwirkend doch bereits ab Januar 2023 gelten. Das sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor. Anders als von der Expertenkommission vorgeschlagen würde die Preisbremse somit nicht nur von März 2023 bis April 2024 gelten. Vielmehr soll der für März ermittelte Entlastungsbetrag „gleichsam rückwirkend“ auf Januar und Februar 2023 erstreckt werden. Die Gaspreisbremse soll für Privathaushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden jährlich für 80 Prozent des geschätzten Jahresverbrauchs bei zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde liegen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs würde der Vertragspreis gelten.

Bei der Strompreisbremse war zuvor bereits Januar als Starttermin diskutiert worden, allerdings war fraglich, ob dies von den Energieversorgern umgesetzt werden könnte. Nun sollen hier ebenfalls die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März rückwirkend angerechnet werden.