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Um die Digitalisierung der Hotelmeldepflicht geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/5242) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5054). Wie die Bundesregierung darin ausführt, soll nach dem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz abgeschafft werden und der Umgang mit Meldescheinen künftig komplett digital erfolgen. Dabei differenziere der Auftrag im Koalitionsvertrag laut Vorlage nicht danach, ob Personen aus privaten oder geschäftlichen Gründen in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden. Der Begriff „touristische Übernachtungen“ sei in Abgrenzung zu einer Aufnahme von Gästen im privaten Lebensbereich zu verstehen.

Die Bundesregierung prüft den Angaben zufolge derzeit die Möglichkeiten für eine vollständige Digitalisierung der Hotelmeldepflicht. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort weiter.

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