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Wer in München private Wohnungen mehr als acht Wochen im Jahr bei Airbnb oder ähnlichen Plattformen vermietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nun hat das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb der Stadt München Namen und Adressen der Anbieter illegal genutzter Ferienwohnungen zur Verfügung stellen muss. Damit wurde die Klage Airbnbs gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt abgewiesen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass das Unternehmen den Münchner Behörden auf Verlangen die Vermieterdaten jener Unterkünfte preisgeben muss, die zwischen Januar 2017 bis Juli 2018 mehr als 8 Wochen als Ferienwohnung angeboten worden sind und somit gegen das Zweckentfremdungsverbot verstoßen. Die Richter ließen weder den Verweis auf den Datenschutz noch auf den Unternehmenssitz in Irland gelten. Airbnb will weitere rechtliche Schritte prüfen, das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

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