Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 726254-0
Fax +49 (0)30 726254-44
info@​btw.de
www.btw.de

Am heutigen Montag ist bekannt geworden, dass der Bundesfinanzhof in der Frage der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei der Hotelzimmeranmietung durch Reiseveranstalter – kurz auch Urlaubssteuer genannt – im Sinne von Frosch Sportreisen und damit der Tourismusbranche entschieden hat. Die obersten Finanzrichter folgten der Auffassung, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Reiseveranstalter vorab einkauft, um damit eine Reise zusammenzustellen, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßte die Entscheidung und forderte das Bundesfinanzministerium auf, diese so bald wie möglich im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und so für allgemeinverbindlich zu erklären. Nur dann sind die Finanzbehörden verpflichtet, sie auch auf alle gleichgelagerten Fälle anzuwenden. Die daraus folgende Handlungs- und Planungssicherheit ist für die Veranstalter in Deutschland aus Sicht der Tourismuswirtschaft überfällig. Mehr Informationen finden Sie hier...