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Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet und damit auch die von der Branche seit langem geforderten digitalen Alternativen für den Papiermeldeschein in der Hotellerie auf den weiteren Gesetzesweg gebracht. Die geplanten Änderungen an § 29 Abs. 5 Bundesmeldegesetz sehen die Möglichkeit vor, zur Erfüllung der Meldepflicht die zu erhebenden Personendaten bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen mit einer Starken Kundenauthentifizierung (SCA im Sinne des § 1 Abs. 24 ZAG) ausschließlich digital speichern zu dürfen. Auf den Papiermeldeschein kann in diesen Fällen dann verzichtet werden. Die Regierung will mit dieser und einigen weiteren Maßnahmen wie der ebenfalls geplanten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung die bislang „mühsame Zettelwirtschaft“ in den Unternehmen reduzieren.