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Die Europäische Kommission hat den Überbrückungskredit der KfW an Condor in Höhe von 380 Mio. Euro genehmigt und damit bestätigt, dass dieser beihilferechtskonform ist. Die Bundesregierung hatte am 24. September entschieden, der Condor Flugdienst GmbH mit Sitz in Hessen ein zu 100 Prozent vom Bund garantiertes KfW -Darlehen als Massedarlehen in Höhe von 380 Mio. Euro zu gewähren. Das Land Hessen beteiligt sich mit einer 50 prozentigen Rückgarantie gegenüber dem Bund am Risiko. Der Überbrückungskredit stand unter dem Vorbehalt der nun erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung. Der Überbrückungskredit gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb und den Flugbetrieb fortzusetzen.

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