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Vorerst bis zum 3. Mai werden die zentralen Corona-Maßnahmen und dabei insbesondere die Kontaktbeschränkungen und auch das faktische Tourismusverbot verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder am 15. April geeinigt. Es soll weiter gelten, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten sollen. Die Beschränkungen für den Tourismus bleiben in der bisherigen Form bestehen. Auch die offensichtlich zwischenzeitlich diskutierte Öffnung der Außengastronomie sowie von Zoologischen und Botanischen Gärten wurde von der Politik wieder verworfen.

Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es unter anderem:

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“

Großveranstaltungen bleiben sogar bis zum 31. August untersagt.

Einige erste Lockerungen wurden hingegen für den Einzelhandel beschlossen. So sollen ab kommenden Montag Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter öffnen dürfen. Im 14-Tages-Rhythmus will die Politik sich über weitere Schritte austauschen, das nächste Mal am 30. April.