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Als erstes Bundesland hat Niedersachsen am angekündigt, die Gastronomie ab dem 11. Mai mit Einschränkungen wieder zu öffnen. Maximal die Hälfte der Plätze sollen Restaurants, Gaststätten und Biergärten dann ihren Gästen anbieten können. Als weitere Bedingung kommt eine Reservierungspflicht hinzu. Die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen, darunter die Zwei-Personen-Regel, sollen bis Ende Mai bestehen bleiben und auch beim Besuch in der Gastronomie gelten. Landeswirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) kündigte am Montag zudem an, dass Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ab dem 25. Mai wieder öffnen dürfen, ebenfalls mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Ferienhäuser und -wohnungen sollen schon ab 11. Mai wieder vermietet werden dürfen.

Am Montagabend wurden dann auch Beratungsergebnisse aus Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Gaststätten sollen dort schon ab Samstag, 9. Mai, unter strikten Hygieneauflagen für Einheimische öffnen dürfen, ab 18. Mai dann Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Ab 25. Mai sollen auch Touristen aus anderen Bundesländern wieder nach Mecklenburg-Vorpommern reisen dürfen. Auf einen entsprechenden Stufenplan haben sich Vertreter der Landesregierung und des  Gastgewerbes in der gemeinsamen Task Force Tourismus verständigt.

Auch in Bayern liegt ein Zeitplan zum Wiederhochfahren des Gastgewerbes vor. Ab 18. Mai soll Außengastronomie bis 20 Uhr möglich sein. Ab 25. Mai sollen Speiselokale unter strengen Hygienevorschriften bis 22 Uhr wieder öffnen können. Und ab 30. Mai will man Hotels und anderen touristischen Angeboten wie Ferienwohnungen oder Campingplätze die Öffnung erlauben.