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Wichtige Entscheidung in Sachen Überbrückungshilfe: Die Bundesregierung hat die Antragsfrist um einen Monat verlängert. Die Hilfen können somit bis zum 30. September 2020 beantragt werden. Es werden jedoch weiterhin nur Kosten erstattet, die vor dem 31. August anfallen.

Der Steuerberaterverband hatte zuvor in einem Brandbrief an die Bundesregierung die Verlängerung der Antragsfrist über den bislang vorgesehenen 31. August hinaus angemahnt. Die Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. „Als erster Ansprechpartner in der Krise sind die Kanzleien durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit einem Arbeitsanfall konfrontiert, der ihre Kapazitäten weit übersteigt“, heißt es in dem Schreiben. Die Stellung eines Antrags auf Überbrückungshilfe erfordere eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von bis zu acht Stunden. Hinzu gebe es Verzögerungen bei der Registrierung etwa durch Zusendung erforderlicher Pins auf dem Postweg. Bis Mitte vergangener Woche waren nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums erst knapp 11.000 Anträge im Gesamtvolumen von 270 Mio. Euro eingegangen.