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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die derzeit bis Ende September ausgesetzte Insolvenzantragspflicht bis zum März 2021 verlängern. Dies soll allerdings nur für Unternehmen gelten, die zwar überschuldet, nicht aber zahlungsunfähig sind. „Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen", erklärte Lambrecht gegenüber der Bild-Zeitung.