Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 726254-0
Fax +49 (0)30 726254-44
info@​btw.de
www.btw.de

In der jüngsten Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gab es auch wieder Entscheidungen rund ums Thema Gastgewerbe: So sollen Gäste bei Angaben von falschen Kontaktdaten in der Gastronomie künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zahlen. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber im Beschluss dazu aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Ob der Gastwirt aber überhaupt einen Anspruch auf Vorlage des Personalausweises hat oder ob der Gast rechtlich dazu verpflichtet werden kann, diesen auf Nachfrage des Gastwirtes vorzulegen, ist unter Rechtsexperten derzeit noch umstritten.

Des Weiteren verständigten sich die Teilnehmer darauf, bei Überschreitung der Werte von 35 bzw. 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis private Feierlichkeiten im privaten Rahmen wie auch in öffentlichen Räumen zu beschränken. Liegt die so genannte 7-Tages-Inzidenz über 35, gilt künftig in öffentlichen oder angemieteten Räumen ein Teilnehmerkreis von max. 50 Personen. Bei einer 7-Tages-Rezidenz von mehr als 50 dürfen es nur noch höchstens 25 Teilnehmer sein.

Die verabredeten Punkte müssen noch von den Landesregierungen in den Bundesländern per Rechtsverordnung umgesetzt werden.