Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Für die Tourismuswirtschaft sind die Ergebnisse des Treffens der Ministerpräsident*innen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel enttäuschend. Zum einen führen die Beschlüsse zu weiteren Einschränkungen der Branche, zum anderen bleiben wichtige Fragen unbeantwortet. Keine Einigung zwischen Bund und Ländern gab es bei dem wichtigen Thema des Beherbergungsverbots. Die Entscheidung über einheitliche Regelungen zur Beherbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten wurde auf das Ende der Herbstferien am 8. November 2020 vertagt. Die Politik forderte die Bürger*innen zudem noch einmal „eindringlich“ dazu auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten, welche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden.

Auch die neue Muster-Quarantäneverordnung für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten soll nun zum 8. November umgesetzt und weitgehend einheitlich in den Länderverordnungen festgeschrieben werden. Danach soll für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten ohne triftigen Reisegrund die von der Tourismuswirtschaft massiv kritisierte Quarantänezeit von 10 Tagen gelten, die durch einen negativen Test erst ab dem 5. Tag die Quarantäne vorzeitig zu beenden ist. Für notwendige Reisen und Pendler sind detaillierte Ausnahmen vorgesehen.

Ein weiterer Beschluss: In deutschen Städten und Kreisen, die einen Inzidenzwert von über 50 aufweisen, gilt verpflichtend eine Begrenzung von Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer. Ausnahmen bei Veranstaltungen bedürfen eines Hygienekonzepts und der Erlaubnis des zuständigen Gesundheitsamtes. Feiern im öffentlichen Raum sind auf eine Teilnehmerzahl von 10 begrenzt, Privatfeiern auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen.

In Städten und Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 50, gilt von nun an eine verbindliche Sperrstunde ab 23 Uhr für Gastronomiebetriebe. Bereits ab einem Inzidenzwert von 35 werden eine Sperrstunde in der Gastronomie sowie eine Teilnehmerbegrenzung an Veranstaltungen empfohlen.

Positiv festzuhalten ist, dass der Beschluss die Zusage des Bundes von verlängerten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen mit verbesserten Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche beinhaltet. Hierbei wird es nun darauf ankommen, dass die Hilfen schnell dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden und an die spezifischen Bedürfnisse der notleidenden Unternehmen angepasst werden.