Bis 12. Mai gilt nun Testpflicht für alle Reiserückkehrer
Seit dem 30. März müssen alle, die mit dem Flugzug nach Deutschland einreisen wollen, einen negativen Corona-Test vorweisen. Bislang galt dies nur für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Die Kosten für den Test tragen die Reisenden selbst. Möglich ist ein PCR-Test oder Antigenschnelltest. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kontrolliert werden die Tests am Abflugort von der jeweiligen Airline. Im Falle eines positiven Test muss der Reisende den Vorschriften des Aufenthaltslandes entsprechend in Quarantäne.