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Im Nachgang zur Veröffentlichung der aktualisierten FAQs zur Überbrückungshilfe III hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, dass Neuanträge auf Überbrückungshilfe III einschließlich des Eigenkapitalzuschusses ab Dienstag, 20. April, gestellt werden können. Voraussichtlich Ende April können dann laut BMWi bei bereits bestehenden Anträgen Änderungsanträge auf Eigenkapitalzuschuss gestellt werden.

Dieser Information ist zu entnehmen, dass - anders als zunächst zu hoffen stand – der Eigenkapitalzuschuss explizit beantragt werden muss. Wer also bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt hat, muss einen Änderungsantrag einreichen, um den Eigenkapitalzuschuss zu erhalten.