Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 726254-0
Fax +49 (0)30 726254-44
info@​btw.de
www.btw.de

Die aktualisierten FAQ der Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen zur verbesserten Überbrückungshilfe III sind nun online und hier zu finden… Die geänderten Passagen wurden gelb markiert. Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Erhöhung des Fördersatzes in Monaten mit mindestens 70 Prozent Umsatzrückgang auf bis zu 100 Prozent (zuvor bis zu 90 Prozent), den neuen Eigenkapitalzuschuss (die Umsetzung im Antragsverfahren soll in Kürze erfolgen) sowie die Ermöglichung alternativer Vergleichszeiträume im Jahr 2019 für Unternehmen mit außergewöhnlichen betrieblichen Umständen.

Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d. h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) gelten unverändert fort. Sofern also z.B. die Bundesregelung Fixkostenhilfe zugrunde liegt, darf die Förderung 70 Prozent bzw. 90 Prozent der insgesamt nachgewiesenen ungedeckten Fixkosten (inkl. Eigenkapitalzuschuss) nicht überschreiten.