Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen haben die FAQs zu den Beihilfeprogrammen aktualisiert und die Regelungen des neuen Beihilfeprogramms „Schadensausgleich“ veröffentlicht. Mit dem Schadensausgleich besteht nun insbesondere auch für die größeren Unternehmen die Möglichkeit, relevante Unterstützung zu erhalten. Aus dem Beihilfeprogramm Schadensausgleich können maximal 40,0 Millionen Euro an Fördergeldern beansprucht werden. Daneben gibt es weiterhin die Fixkostenregelung mit maximal 10 Millionen Euro, die Kleinbeihilferegelung mit maximal 1,8 Millionen Euro sowie die De-minimis-Regelung mit maximal 200.000 Euro. Damit sind Corona-Hilfen pro Unternehmen bis maximal 52,0 Millionen Euro möglich. Der Schadensausgleich kann nur für Zeiträume in Anspruch genommen werden, in denen aufgrund von Corona-Verordnungen Betriebe geschlossen werden mussten, wobei eine tagesgenaue Betrachtung erfolgt. Anträge (bzw. Änderungsanträge können ab sofort gestellt werden.