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Das Bundeskabinett hat ein Hilfsprogramm für die von den Unwettern der vergangenen Tage besonders betroffenen Regionen verabschiedet. Zentraler Baustein sind die Soforthilfen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie zur Überbrückung von Notlagen: Der Bund stellt 200 Millionen Euro an Soforthilfen zur Verfügung, die Bundesländer die gleiche Summe – damit belaufen sich die Soforthilfen zunächst insgesamt auf 400 Millionen Euro. Diese Summe orientiert sich an den Erfahrungen der Flutkatastrophe von 2013. „Wenn es so ist, dass mehr gebraucht wird, dann werden wir auch mehr Geld zur Verfügung stellen“, betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Vorstellung des Hilfsprogramms nach der Kabinettssitzung. Es wird kein zentral vom Bund gesteuertes Antrags- und Genehmigungsverfahren geben oder Einkommens- und Vermögensüberprüfungen stattfinden. Die Bundesländer werden die Hilfen schnell und unbürokratisch nach Absprache mit den Kommunen, den Bürgermeistern oder Landräten auszahlen.

Das Bundeskabinett einigte sich zudem auf folgende Maßnahmen innerhalb des Hilfspakets:

  • Umfassendes Aufbauprogramm
    Die betroffenen Länder stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert hierfür zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlichen Umfang finanziell zu beteiligen - wie bei früheren Hochwasserkatastrophen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen wird Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.
  • Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur
    Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  • Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds
    Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.

Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst.

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