Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Anfang April geht die Überbrückungshilfe IV in die Verlängerung. Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März gestellt haben, können über einen Änderungsantrag eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen sofern ihre coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern. Zu beachten ist, dass nur Erstantragsteller auf Überbrückungshilfe IV Abschlagszahlungen erhalten.

Anträge auf Überbrückungshilfe erfolgen über die Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Dort sind auch weitere Informationen zu finden.