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Die FDP-Bundestagsfraktion hat den Antrag „Biergartenkultur erhalten – Arbeit auf Abruf für Gastronomen und Beschäftigte erleichtern“ vorgelegt, der nach der Sommerpause beraten werden soll. Unter anderem sollen damit die zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Verschärfungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (DEHOGA compact berichtet) zurückgedreht werden. „Wir wollen die Gängelung der Gastronomen im Teilzeit- und Befristungsgesetz beenden“, sagte der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Jens Beeck dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Niemand soll wegen bürokratischer und unflexibler Regelungen vor verschlossenen Biergärten stehen.“

Für die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ gilt aktuell eine Arbeitszeit von 20 statt früher zehn Stunden als vereinbart, sofern keine konkrete wöchentliche Arbeitszeit festgelegt wurde. Da gleichzeitig der Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt, laufen „Minijobber und deren Arbeitgeber Gefahr, schnell die 450 Euro-Grenze zu übertreten, obwohl ausdrücklich nur eine geringfügige Beschäftigung auf beiden Seiten gewünscht ist“, heißt es im FDP-Antrag. Die Fraktion fordert deshalb zum einen die Anhebung der Minijob-Grenze auf 551,40 Euro und zudem, in Sachen Arbeit auf Abruf wieder die Zehnstundenwoche zu Grunde zu legen. Die Ankündigungsfrist für „Arbeit auf Abruf“ soll nach Willen der FDP von vier auf zwei Tage verkürzt werden. „Nachdem die Bundesregierung vor kurzem selbst vor einem Gasthaussterben gewarnt hat, weil es zu wenig Fachkräfte gibt, ist es geboten, wenigstens mehr Flexibilität bei der Personalplanung in der Hauptsaison zu schaffen um die Arbeitsspitzen bei gutem Wetter aufzufangen“, erklärte FDP-Tourismusobmann Marcel Klinge gegenüber dem RND.