Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Das Bundeskartellamt hat erwartungsgemäß eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Causa "Booking.com" eingelegt. Damit kommt dem Urteil des OLG, das die „enge“ Bestpreisklausel als zulässig einstufte, keine Bestandskraft zu. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird weiterhin offiziell Beigeladener des Verfahrens bleiben. Es ist realistischerweise von einer Verfahrensdauer von mindestens einem weiteren bis anderthalb Jahren auszugehen. Der IHA empfiehlt allen Hoteliers in Deutschland, rein vorsorglich zur Wahrung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Booking.com entsprechende Abrechnungen zum Zwecke der Dokumentation zu archivieren und auch nicht nach Ablauf von zehn Jahren zu entsorgen!