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Fakt ist: Das Arbeitszeitgesetz muss an die Lebens- und Unternehmenswirklichkeit angepasst werden.

Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht, in Ausnahmefällen zehn Stunden, die das Arbeitszeitgesetz vorsieht, ist nicht mehr zeitgemäß. Sie lässt viele Betriebe immer wieder an ihre Grenzen stoßen, wenn Flexibilität – insbesondere auch im Sinne der Gäste und Mitarbeiter – gefordert ist, wie folgende Beispiel zeigen;

  • Dass viele Menschen ihre Arbeit gern auf weniger Tage verteilen möchten, zeigt die aktuelle Debatte um die 4-Tage-Woche sehr deutlich. Warum bei einer 39-Stunden-Woche nicht 2x8, 1x11 und 1x12 Stunden ermöglichen? Doch bislang geht das durch die starre tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht. Das muss sich dringend ändern.
  • Am Samstag findet die Hochzeitsfeier im Gasthof statt. Die Gäste treffen nach der kirchlichen Trauung um 17 Uhr ein. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter begann für die Vorbereitungen bereits um 15 Uhr, das Veranstaltungsende war für 1 Uhr vorgesehen. Aufgrund der guten Stimmung wird es jedoch 3 Uhr. Aus verständlichen Gründen kann der Gastwirt nicht einfach um 1 Uhr die Hochzeitsfeier beenden.
  • Die Busreisegruppe ist für 19 Uhr angemeldet. Kurz vor der geplanten Ankunft wird telefonisch mitgeteilt, dass man staubedingt voraussichtlich erst gegen 22 Uhr eintreffen wird, das bestellte Menü aber gern noch einnehmen möchte. Auch bei diesen Sachverhalten ist maximale Flexibilität ganz im Sinne guter Gastfreundschaft gefordert und ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden im Einzelfall nicht auszuschließen.

Mit einer wöchentlichen anstelle der derzeitigen täglichen Höchstarbeitszeit könnten Arbeitszeiten individueller gestaltet werden. Es geht nicht um mehr Arbeit, sondern um eine bessere Verteilung. Überstunden werden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Mindestruhezeiten bleiben unangetastet. Gesundheitsschutz und Jugendarbeitsschutz selbstverständlich auch. Es geht darum, die Arbeitszeiten flexibler auf die Wochentage aufteilen zu können. Ganz so wie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Die Wochenarbeitszeit nach EU-Recht schafft Flexibilität.

Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag sind keine Lösung
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte befristete Möglichkeit, über Tarifverträge von der Tageshöchstarbeitszeit abzuweichen, hilft der Branche nicht weiter. Eine rein tarifliche Öffnung, bei der noch nicht einmal mit den Betriebsräten pragmatische Lösungen gefunden werden dürfen, ist tatsächlich nur ein kleiner "Experimentierraum", viel zu wenig und letztlich auch unzeitgemäß.