Mehrwertsteuer Gastronomie

7 % gelten seit Anfang 2026 - Wichtige Maßnahme für die Wertschöpfungskette Tourismus

Es ist vollbracht: Nach der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat Ende 2025 ist die die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar auf 7 Prozent gesunken. Die Absenkung war aus Sicht des BTW überfällig und hatten wir seit langem intensiv gefordert. Seit dem Koalitionsvertrag von Union und SPD hatte die Branche berechtigten Grund zur Zuversicht. Nun ist es Gewissheit: Die 7 Prozent bringen mehr Wettbewerbsgerechtigkeit für die Restaurants, Cafés und Gasthöfe des Landes. Sie werden Existenzen und in manch ländlichem Raum überhaupt ein gastronomisches Angebot sichern. So trägt diese Entscheidung auch dazu bei, unseren Tourismusstandort Deutschland zu stabilisieren. Denn wenn wir als Reiseziel für in- wie ausländische Gäste attraktiv bleiben wollen, brauchen wir eine ansprechende touristische Infrastruktur. Und dazu gehören auch vielfältige gastronomische Angebote.

Auch wenn sich die Tourismusbranche insgesamt als wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor zurückgekämpft hat, belasten die gastronomischen Betriebe nach wie vor zweistellige prozentuale Umsatzverluste im Vergleich zum Vorcoronaniveau. Das nagt sowohl wirtschaftlich als auch emotional massiv an den Unternehmern. Einige haben bereits aufgegeben, andere denken darüber nach. Auch Nachfolger zu finden, ist unter diesen Umständen häufig schwierig bis unmöglich. 

Die 7 Prozent geben den Unternehmern nun Luft zum Atmen. Sie werden das gastronomische Angebot vielerorts stabilisieren und damit einen touristischen Baustein, der zum Reiseerlebnis schlicht dazu gehört. Gastronomiebetriebe - von Gasthöfen und Biergärten über klassische (Hotel-)Restaurants bis zu Cafés - sind auf Reisen zentrale Dreh- und Angelpunkte. Das gilt für Übernachtungs- wie Tagesgäste und egal, ob privat oder geschäftlich unterwegs. Von der Senkung der Mehrwertsteuer werden somit in der Folge auch die Partner in der touristischen Wertschöpfungskette profitieren. Dazu gehören Destinationen, Mobilitäts-, Freizeit- und Kulturanbieter und viele mehr.

Wir danken Bund und Ländern, dass sie diese wichtige und konsequente Entscheidung im Sinne der Gastronomie im Speziellen und des Tourismusstandorts im Allgemeinen getroffen haben.