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BTW fordert Pragmatismus, bürokratische Regelungen schneller und umfassender zu streichen

Februar 2024 - Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft erneuert.

Echter Bürokratieabbau muss im Alltag der Unternehmen spürbar sein. Diese Forderung eint alle Unternehmen der touristischen Wertschöpfungskette, ganz egal ob groß oder klein, Incoming oder Outgoing, Mobilitätsdienstleister, Vertrieb oder Gastgeber. Dabei ist eine noch weitgehendere Umsetzung von Bürokratieentlastung ein echter Konjunktur-Booster zum Nulltarif. Bürokratie kostet Zeit, Personal, Geld und Energie, die allesamt viel besser für unsere Gäste, Kunden und Passagiere einsetzbar wären.

Grundsätzlich geht der Gesetzesentwurf in die richtige Richtung und einige Aspekte der Tourismuswirtschaft werden von dem Vorhaben aufgegriffen wie bspw. die Reduzierung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen, das Entfallen der Meldepflicht für Inländer in Beherbergungsbetrieben oder die digitale Form einiger Nachweise zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

In Sachen Bürokratie bleibt aber weiterhin viel zu tun. Nahezu jedes neue Gesetz bringt auch weitere Bürokratie mit sich. Generell muss es um die Frage gehen: Machen neue Regelungen im Alltag wirklich Sinn? Es bringt beispielsweise nichts, wenn das Bundesmeldegesetz abgeändert wird, kommunale Verwaltungen dann aber eigenständige, unabgestimmte Informationserfordernisse für die Hotellerie einführen. Der BTW bietet gern an, weiterhin zu unterstützen, indem sowohl Verbände als auch Unternehmerinnen und Unternehmer der Branche an den Praxischecks des Bundeswirtschaftsministeriums zum Bürokratieabbau teilnehmen. 

Eine Stellungnahme des BTW zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist hier zu finden.

Wie Bürokratieabbau im Tourismus gelingen kann