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Die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen gehen in die Verlängerung, ab sofort können Anträge für die zweite Phase gestellt, das heißt den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Die Zugangsbeschränkungen wurden gegenüber der ersten Phase gesenkt und die Förderung ausgeweitet.

  • Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.
  • Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz in den Fördermonaten (September bis Dezember) um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.
  • Erhöhung der Fixkostenzuschüsse auf bis zu 90 Prozent.
  • Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Überbrückungshilfeprogramm...