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Anträge auf die Corona-Hilfszahlungen des Bundes können nun länger gestellt werden als bislang vorgesehen: Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April 2021 verlängert wird. Die Überbrückungshilfe II (für September bis Dezember 2020) kann nun noch bis 31. März beantragt werden, Bislang war der 31. Januar Antragsfrist für die Novemberhilfe sowie Überbrückungshilfe II, für die Dezemberhilfe galt der 31. März.