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Im Fall eines ungeregelten Brexits muss sich der Tourismusstandort Deutschland nach Erwartungen des Bundeswirtschaftsministeriums zumindest vorübergehend auf Geschäftseinbußen mit Blick auf die britischen Besucher gefasst machen. Das zumindest prognostiziert ein Bericht des Ministeriums, der im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestags vorgestellt wurde. Die für das Auslandsmarketing zuständige Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) rechnet danach mit einem Rückgang der Buchungen aus Großbritannien um 15 bis 20 Prozent, sollte das Land ohne Abkommen aus der Europäischen Union ausscheiden. Im Fall eines "weichen" Brexits erwartet die DZT für 2019 hingegen nach wie vor einen moderaten Zuwachs der Besucherzahlen aus dem Vereinigten Königreich um ein bis drei Prozent.

Das Hauptproblem für eine Branche, die in so hohem Maße wie der Tourismussektor auf Planungssicherheit angewiesen sei, sei die Ungewissheit über die noch immer ungeklärten Modalitäten des britischen EU-Austritts, hieß es seitens des Wirtschaftsministeriums. Schon vor Monaten habe das Ministerium eine Hotline eingerichtet, wo Unternehmen, aber auch Privatpersonen ihre Fragen und Sorgen im Zusammenhang mit dem britischen EU-Austritt loswerden können. Der "Ansturm" auf diese Telefonberatung sei allerdings "nicht allzu groß". Mit Blick auf das traditionelle britische Reiseverhalten müssten ohnehin EU-Länder wie Spanien, Portugal, Malta und Zypern "viel nervöser" sein als Deutschland, das weniger abhängig vom britischen Markt, dafür durch eine "Vielfalt von Quellmärkten" gut aufgestellt" sei. Nichtsdestoweniger sei auch Großbritannien für das Reiseziel Deutschland ein wichtiger Markt, der im vorigen Jahr mit 5,6 Millionen Übernachtungen und zwischen 2009 und 2017 mit einem Zuwachs um 52 Prozent zu Buche geschlagen sei. Soweit möglich sei gegen übermäßige Verwerfungen auch Vorsorge getroffen worden. So sei mittlerweile sichergestellt, dass der Reiseverkehr in beide Richtungen für eine Frist von 90 Tagen pro Halbjahr Fall visafrei bleibe und sich an bestehenden Landerechten europäischer und britischer Fluggesellschaften weiterhin nichts ändere.