Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
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Wie vom Koalitionsausschuss in der vorletzten Woche beschlossen, geht die Überbrückungshilfe in die Verlängerung bis zum Jahresende. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diese 2. Phase können laut aktueller Informationen auf der Überbrückungshilfe-Website voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Weitere Details wurden noch nicht kommuniziert Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.