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Die Bundesregierung hat eine aktualisierte Corona-Einreiseverordnung verabschiedet, die Neuerungen treten am 1. August in Kraft und sollen bis Jahresende gelten. Damit wird insbesondere die im März bereits für Flugreisen eingeführte Testpflicht für die Rückreise nach Deutschland ab 1. August auch auf andere Verkehrsmittel ausgeweitet. Wie die Einhaltung der Regeln auf dem Landweg sichergestellt werden soll, erscheint offen.

Auch an anderer Stelle lässt die neue Verordnung einiges im Unklaren: Als Hochrisikogebiete werden Gebiete künftig aufgrund besonders hoher Inzidenzen oder sonstiger qualitativer Faktoren ausgewiesen. Was diese Faktoren sind und wie hoch die Inzidenzen genau sein sollen, wird nicht dargelegt. Bislang galt im Wesentlichen die Überschreitung der Inzidenz von 200 als Merkmal für Hochinzidenzgebiete.