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Auch Hamburg geht stärker gegen die missbräuchliche Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung durch: Wer seine Wohnung über Airbnb oder andere Online-Portale vermieten will, muss bis Ende März eine Registrierungsnummer beantragt haben, ansonsten drohen Strafen bis zu einer halben Million Euro. Seit Jahresbeginn dürfen Wohnungen in der Hansestadt nur noch für maximal acht Wochen im Jahr ohne Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden. Das sieht das Wohnraumschutzgesetz vor, das der Hamburger Senat im Oktober 2018 verschärft hat.