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Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und damit die Pläne der Bundesregierung für die Coronaschutzmaßnahmen ab Oktober verabschiedet. Die Änderungen gegenüber den von den Bundesministern Lauterbach und Buschmann vorgelegten Eckpunkten sind dabei nur marginal. Nach wie vor fehlen bundesweit einheitliche Parameter wie zum Beispiel die Hospitalisierungsrate definiert werden, die dann maßgeblich für den Erlass bestimmter Maßnahmen sind. Es muss Klarheit herrschen, in welcher Situation wieder strengere Regeln aufgestellt werden dürfen. Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein und auf das Notwendige und Wirksame beschränkt werden. Korrekturen und Klarstellungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat sind deshalb dringend erforderlich.

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